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Kleine Batteriespeicher- und Photovoltaik-Projekte auf landwirtschaftlichen Betrieben werden häufig nicht weiterverfolgt – selbst dann, wenn eine Netzzusage längst vorliegt. Für große Projektierer sind sie zu klein, um in deren Prozesse und Mindestvolumina zu passen. Wir sehen das anders: Solche Projekte können bereits mit rund 2,5 MW Strombezugsleistung und einer hofnahen Fläche von bis zu 2,5 Hektar wirtschaftlich funktionieren.

Der erste Hebel: ein Speicher, der Netzstrom aufnimmt

Wirtschaftlich tragfähig werden diese Projekte in der Regel erst mit einem Batteriespeicher, der Strom aus dem Netz aufnimmt und zu einem späteren Zeitpunkt wieder einspeist – einem sogenannten Graustromspeicher. Dafür braucht es keine große Fläche, sondern vor allem eines: gesicherte Bezugskapazität am Netz. Genau die ist heute der eigentliche Engpass. Wenn für Ihren Betrieb bereits eine Netzanschlusszusage für Bezugsstrom vorliegt, haben Sie damit den Ausgangspunkt, der derzeit am schwersten zu beschaffen ist.

Der zweite Hebel: die Baugenehmigung

Ein Batteriespeicher allein ist im Außenbereich oft baurechtlich nicht privilegiert – viele geplante Stand-Alone-Projekte kommen deshalb nicht voran. In Kombination mit einer hofnahen Agri-PV-Anlage sieht das anders aus: Die Agri-PV ist bis 2,5 ha baurechtlich privilegiert, und der Speicher lässt sich bei korrekter Auslegung häufig als technische Nebenanlage in einem Co-Location-Projekt mitziehen. Dafür braucht es allerdings ein belastbares landwirtschaftliches Nutzungskonzept und eine DIN-konforme Anlagenplanung – genau das ist unser Kerngeschäft.

Warum der Zeitpunkt zählt

Nach dem aktuellen Entwurf der Bundesnetzagentur zur neuen Netzentgeltsystematik (AgNes) behalten Speicher die Freistellung von Kapazitätspreisen nur dann, wenn die Investitionsentscheidung vor dem 1. Januar 2027 fällt. Auch danach bleiben solche Projekte grundsätzlich rentabel – mit Freistellung rechnen sie sich aber deutlich besser.

Wenn bei Ihnen keine Bezugszusage vorliegt, aber größere Flächen verfügbar sind, gehen wir kurz auf den zweiten Weg ein: Agri-PV mit Grünstromspeicher ab 10 ha Acker- oder Grünland.

Unsere Fokusthemen:

  • Warum sich 2,5-ha-Projekte am Hof häufig erst mit Graustromspeicher tragen – mit Beispielrechnung
  • Wann ein Batteriespeicher baurechtlich privilegiert errichtet werden kann und welche Rolle die Agri-PV dabei spielt
  • Stichtag 1. Januar 2027: was als Investitionsentscheidung gilt und was die Freistellung – oder ihr Verlust – für die Rendite bedeutet

Teilnahme.
Datum: Donnerstag, 3.September 2026
Uhrzeit: 17 Uhr
Dauer: ca. 45 Minuten
Ort: Online
Preis: kostenfrei


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Der Referent.

Leon Franz, Marketing-Leiter bei diveo, beschäftigt sich mit institutionellen Rahmenbedingungen der Energiebranche und Welche Auswirkungen diese auf die Praxis haben. Bei diveo begleitet er Landwirte, Flächeneigentümer und Partner vom ersten Kontakt bis zur Entwicklung von Projekten. Dabei treibt ihn vor allem seine Überzeugung an: Agri-PV mit Speichern ist eine der spannendsten Möglichkeiten, Landwirtschaft und Energiewende zusammenzubringen.